Mit der Kamera in den Baumarkt

Eigentlich habe ich ja ein eher geringes Interesse daran, das Interieur von Baumärkten zu fotografieren. Wenn man aber gerade sein Notizbuch vergessen hat, dann kann es ganz hilfreich sein, ein paar Preisschilder abzulichten und sie mit den Preisschildern des Baumarktes auf der anderen Seite der Straße zu vergleichen.

Vor ein paar Tagen hatte ich nun aber ein Erlebnis, das mich etwas an Zeiten erinnerte, als ich einmal bei einem Besuch in der Hauptstadt der DDR das Brandenburger Tor von der anderen Seite aufnehmen wollte und dabei zwangsläufig auch die Mauer und ein paar Vopos erwischte. Im Nachhinein betrachtet waren die darauf folgenden Komplikationen recht amüsant.

Zurück zum Baumarkt – ich will also gerade das Preisschild meiner Wahl aufnehmen, da tippt mir eine studentische Hilfskraft auf die Schulter und flüstert konspirativ: “Haben Sie eine Genehmigung von der Geschäftsleitung?”

Ich drücke ab und frage: “Ähm, Genehmigung?”

“Mensch, seien Sie bloß vorsichtig, die haben deswegen letzte Woche erst wieder einen rausgeschmissen.”

Verwirrt gehe ich mein Sündenregister durch. Gilt “nur angucken, nicht anfassen” jetzt auch in Baumärkten? Während ich mir noch vorstelle, wie ich mit einem polizeilichen Führungszeugnis bewaffnet bei der Geschäftsleitung vorspreche um eine zeitlich befristete Anfass-Genehmigung zu beantragen, fügt er hinzu: “Bei sowas sind die ganz scharf”

Offenbar merkt er, dass ich keinen Schimmer habe, wovon er überhaupt redet und informiert mich endlich darüber, dass man in Baumärkten grundsätzlich nicht fotografieren darf. Wusstet ihr das? Gehört sowas zur Allgemeinbildung und ich war gerade krank als das in der Schule dran war? Und überhaupt, was soll das?


3 comments to Mit der Kamera in den Baumarkt

  • Max

    Grundsätzlich benötigt man für so etwas immer eine Genehmigung. Im Urhebergesetzt sind solche Dinge zusammengefasst. Eigentlich bräuchte man auch eine Genehmigung des Architekten/Künstler (oder Nachkommen) wenn man ein frei zugängliches Bauwerk oder Kunstwerk fotografiert.
    Im Falle des Baumarktes (wie bei jeder anderen Firma auch) besteht auch das Hausrecht.

    Man darf eben auch nicht einfach so direkt wildfremde Menschen fotografieren ohne deren Zustimmung, “Recht am eigenen Bild”. Sind diese auf Landschaftsaufnahmen nur ‘Beiwerk’ und vor allem nicht erkennbar, ist nichts dagegen zu sagen. Ausgenommen davon sind Personen der Zeitgeschichte, von denen benötigt man keinen Genehmigung zur Ablichtung.

    Aber mal n Tip, im Baumarkt gibts doch immer Stifte und Papier zum notieren, ansonsten isses eh der falsche ;)

  • Naja, sowohl das Urheberrecht als auch das Persönlichkeitsrecht gelten überall. Beides schließt meiner Ansicht nach nicht aus, dass man ein Preisschild fotografiert. Ich bin allerdings kein Jurist und kann da deshalb nur Vermutungen anstellen.

  • Trauringe Köln

    Fakt ist, dass man oft rausfliegt wenn Produkte fotografiert werden. Haben das schon öfters von Marketingagenturen gehört.

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